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21.10.2025, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Flughafenprotest im Terminal 1 am 21.10.2025

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter

Das Problem Flachstart in Büttelborn und der FFR-Bericht Startverfahren waren an dieser Stelle bereits vor einem Jahr mein Thema. Heute dazu einige Ergänzungen und aktuelle Entwicklungen.

Wegen Einwänden von uns und Herrn Dr. Fuld wurde das Thema Startverfahren von der Oktobersitzung 24 auf die FLK-Sitzung im Dezember 24 verschoben. Im Zuge dieser Verschiebung hat die Geschäftsführerin der FLK, Frau Wollert unseren Bürgermeister angesprochen und ihm mitgeteilt: Diese Verschiebung sei bereits ein großer Erfolg für uns. Die Bedeutung dieser Aussage ist uns erst viel später klar geworden.

Der FFR-Bericht Startverfahren wurde vom Expertengremium Aktiver Schallschutz ExpASS erstellt. Das von uns angezweifelte Ergebnis sollte wohl als Begründung dienen, das Flachstartverfahren sang und klanglos über einen entsprechenden Eintrag im Flughandbuch für alle Abflüge zu etablieren. Das ist nicht erfolgt.

Wir haben wohl eine Mehrbelastung von Höchstund Hochbetroffene im Nahbereich von Flugrouten durch mehr Flachstarts erst mal verhindert. Das ist aber nicht unser eigentliches Ziel gewesen. Uns geht es um die Verringerung von Fluglärm für diese Betroffenen durch ein Ende für das Flachstartverfahren. Und dieses Ziel verfolgen wir immer noch, auch wenn der Beschlussvorschlag des FLK Vorstandes in dieser Dezembersitzung vor einem Jahr, sich wie ein Schlag ins Gesicht angefühlt hat.

Dieser Beschlussvorschlag wurde in undemokratischer Weise vom FLK Vorstand bereits vor der Sitzung und damit vor einer Diskussion und vor einer möglichen Abstimmung im Plenum vorformuliert. Eine Abstimmung ist nicht erfolgt. Vielmehr wurde das FFR lediglich gebeten, seine eigenen Ergebnisse mit einem Monitoring selbst zu überprüfen. Was ist da zu erwarten, wenn man an das Monitoring 2013/14 denkt, das für die Etablierung des Flachstarts die Basis war?

Dieser Beschlussvorschlag zeigt, dass der Vorstand der Fluglärmkommission sich hier, zum Vorteil der Luftverkehrswirtschaft und Nachteil der hochbetroffenen Bevölkerung, einseitig voll hinter die Ergebnisse dieses unsäglichen FFR-Berichts Startverfahren gestellt hat.

Unsere fundierten Einwände wurden von Seiten des FLK-Vorstandes nicht nur ignoriert. Dieser Vorstand hat seine Position genutzt, um im Beschlussvorschlag die Berechnungen des FFR bzw. von ExpASS mit Lobhudeleien zu überschütten und unsere Gegendarstellungen mit den Attributen „unbegründete Behauptungen und Unterstellungen“ abzuwerten.

Zitat: Die Kommission verwehrt sich dabei gegen Ausführungen, die versuchen, die am Standort Frankfurt im Bundesgebiet einzigartige Fachexpertise des Expertengremiums Aktiver Schallschutz durch unbegründete Behauptungen und Unterstellungen zu diskreditieren.

Unsere Kritik an den Berechnungen und dem Ergebnis von ExpASS war und ist begründet. Das in der erfolgten Art abzuwerten bzw. in Abrede zu stellen, bedeutet: Eine Kommission, die eigentlich den Namen „Kommission zur Abwehr von Fluglärm“ trägt, verhindert eine Chance die extrem hohe Fluglärmbelastungen im Nahbereich von Flugrouten erheblich zu minderen, bedeutet jedoch gleichzeitig, dass gering belastete Randgebiete geringfügig entlastet werden.

Wurde hier zu Gunsten der Flugverkehrswirtschaft sogar das Prinzip der FLK verletzt, dass gering Belastete auf Kosten Hochbelaster nicht entlastet werden dürfen? Eine objektive Überprüfung unserer Kritik hätte zudem gravierende Fehler im FFR-Bericht zu Tage gefördert. Das zeigt folgendes Beispiel.

Bei Berechnungen und dem Vergleich von Lärmpegeln wurden grundlegende physikalische und mathematische Zusammenhänge nicht beachtet. Lärmpegel in dB werden auf der Basis von Logarithmen berechnet. Der Umgang mit Logarithmen ist nicht trivial. Das erinnert sicherlich viele hier Anwesende an dunkle Stunden im Matheunterricht. Bei diesen logarithmisch ermittelten dB-Werten ist Folgendes zu beachten, wurde jedoch von den hochgelobten Experten nicht berücksichtigt. Man kann eine Differenz zwischen zwei dB-Werten auf unterschiedlichem Lärmniveau nicht miteinander vergleichen. Beispiel: Ein Anstieg um 6 dB zwischen 49 dB und 55 dB kann man akustisch kaum wahrnehmen. Der gleiche Anstieg um 6 dB zwischen 79 dB und 85 dB lässt das Gefühl aufkommen, die Ohren fliegen einem weg.

Durch diesen gravierenden wissenschaftlichen Fehler sind entscheidende Aussagen zur Lärmwirkung von steilen und flachen Startverfahren im FFR-Bericht nicht haltbar. Damit ist die Aussage des FFR, das Flachstartverfahren sei das für die Region insgesamt lärmgünstigere Startverfahren, nicht haltbar.

Wie ging und geht es nun weiter? Weitere Anträge aus Büttelborn zum Thema Flachstart haben ihren Weg auf die Tagesordnung der FLK bisher nicht gefunden bzw. wurden wegen Zeitmangel verschoben. Es gibt jedoch eine mündliche Zusage von Frau Wollert, dass unser Antrag in der Sitzung der FLK am kommenden 19. November berücksichtigt werde.

Der oben beschriebene unwissenschaftliche Umgang mit den logarithmischen dB-Werten ist dabei nur einer unserer wesentlichen Kritikpunkte mit denen wir die Kernaussage des FFR widerlegen können. Wir erwarten heftigen Gegenwind von Seiten des FFR. Der wird unsere Argumente jedoch nicht wegwehen können. Mal sehen, ob der Vorstand der FLK diesmal wieder einen vorformulierten Beschlussvorschlag präsentiert, der geeignet ist, eine Empfehlung für das Steilstarverfahren zu verhindern. Zumindest sind wir diesmal vorgewarnt und können so einem undemokratischen Vorgehen mit Vehemenz entgegentreten. Bleiben wir gespannt, ob es uns gelingt in der FLK einen Antrag durchzubringen, der sich gegen die Interessen der Luftverkehrswirtschaft richtet. Ein Gelingen wäre bei den vorliegenden Randbedingungen wohl schon eine kleine Sensation.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Ursula Pirkl

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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr